



Unsere Dj's buchen Sie über eine der beiden Hotlines oder schreiben uns eine Mail.
Bitte geben Sie uns folgende Informationen:
Ort und Datum Ihrer Veranstaltung
Rahmen der Veranstaltung, Location, Anzahl der Gäste
Beginn und ab wann ist der Aufbau möglich.
Wir prüfen welcher Dj aus unserem Pool an den gewünschten Termin frei ist.

BKK-Events
mail: info@bkk-events.de
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Unsere AGB
1. Vertragsgegenstand
Bei dem vorliegenden Vertrag handelt es sich um einen Gastspielvertrag mit dem
sich der Auftragnehmer (AN) verpflichtet, dem Auftraggeber (AG) zum oben
angegebenen Zeitpunkt für den oben vorgesehenen Zeitraum eine
Beschallungsanlage mit Zubehör und Bedienungspersonal, im Vertraglich
festgelegtem Umfang, gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.
Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber diese Leistung des Vermieters
abzunehmen und diese, wie vereinbart zu vergüten.
2. Leistungen des Auftragnehmers (AN)
Der Auftragnehmer übernimmt den Transport der Beschallungsanlage und beginnt zu
dem angegebenen Zeitpunkt mit dem Aufbau der Anlage.
Die Zusammenstellung der Anlage wird allein durch den Auftragnehmer vorgenommen,
der diese an der Raumgröße und dem Publikum ausrichtet.
Die Disposition und die Regie der Veranstaltung obliegt ebenso, wie der Stil und
die Art der Darbietung, die dem Auftraggeber bekannt gemacht worden sind, allein
dem Auftragnehmer.
Der Abbau der Anlage erfolgt unmittelbar nach Ende der Veranstaltung durch den
Auftragnehmer.
Zusätzliche Leistungen, werden vom Auftragnehmer gegen zusätzliches Entgelt
zur Verfügung gestellt.
3. Leistungen des Auftraggebers (AG)
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer den Veranstaltungsort zu
dem oben angegebenen Zeitpunkt des Beginns des Aufbaus zugänglich zu machen.
Für den Aufbau der Beschallungsanlage werden durch den Auftraggeber 4 x 2 m
Platz sowie zwei von einander getrennte Stromkreise, mit einer Absicherung von
mind. 16 A unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Es sollte eine angemessene Umkleidemöglichkeit für das Personal des
Auftragnehmers vorhanden sein.
Während der Veranstaltung übernimmt der Auftraggeber die Kosten für die
Bewirtung (Essen und Getränke für bis zu 2 Personen) des vom Auftragnehmer
eingesetzten Personals.
Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich eventuell anfallende Vergnügungssteuern,
und/oder, GEMA-Gebühren (auch für die eingesetzten und überspielten oder
digitalen Tonträger) in voller Höhe zu übernehmen.
Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer bei Überschreiten der o.a.
Veranstaltungsdauer in beiderseitigem Einvernehmen das Ende der Veranstaltung
mit.
Dieses muß jedoch spätestens 30 Minuten vor dem festgelegten
Veranstaltungsende erfolgen.
4. Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für den Erfolg der
Darbietung bei dem Publikum des Auftraggebers.
Die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber - gleich aus welchem
Rechtsgrund - ist, mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
beschränkt auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des vom
Auftragnehmer eingesetzten Personals.
Von der Haftung durch den Auftragnehmer ausgeschlossen, sind solche Umstände,
die auf Einwirkung höherer Gewalt zurückzuführen sind.
Der Auftraggeber übernimmt während der gesamten Veranstaltungsdauer
(vereinbarte Veranstaltungsdauer zzgl. des überschreitenden Zeitraumes und der
Auf- und Abbauzeit) die Haftung für die Sicherheit des vom Auftragnehmer am
Veranstaltungsort eingesetzten Personals und der eingebrachten Anlagen und Tonträger
des Auftragnehmers.
5.Vergütung
Hinsichtlich der Vergütung wird zwischen der Grundgage, für die vereinbarten
Veranstaltungsdauer auf Seite 1, der Stundengage, für den die vereinbarte
Veranstaltungsdauer überschreitenden Zeitraum, der Pauschale für die An- und
Abfahrtszeit sowie der Bezahlung für die vom Auftraggeber zusätzlich
gemieteten Leistungen unterschieden.
Die Grundgage und die Pauschale für die Anfahrt zzgl. MwSt. wird spätestens 7
Werktage nach Rechnungsstellung
zur Zahlung als Überweisung auf das Konto des Auftragnehmers fällig.
Es bleibt dem Auftragnehmer jedoch freigestellt, einen Teil, oder die gesamte
Gage am Tag der Veranstaltung in bar zu fordern.
Bei Zahlungsverzug werden dem Auftraggeber bankübliche Zinsen über den
Gesamtrechnungsbetrag in Rechnung gestellt.
Die Zahlungspflicht der Gesamtvergütung bleibt unberührt von dem Erfolg der
Auftragnehmer beim Publikum des Auftraggebers.
6. Rücktritt und Verhinderung
Das Rücktrittsverlangen hat für beide Seiten nur in schriftlicher Form Gültigkeit.
Es gilt das Datum des Poststempels.
Bei einem Rücktritt durch den Auftragnehmer nach dem angegebenen Rücktrittsdatum,
verpflichtet sich dieser für einen angemessen Ersatz zu den gleichen
Konditionen zu sorgen.
Eine Verhinderung des Auftragnehmers durch Krankheit oder Unfall, hat dieser
unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen und durch ein ärztliches Attest oder
einen Unfallbericht zu belegen. Die Leistungspflicht des Auftragnehmers hebt
sich in diesem Fall gegen die Vergütungspflicht des Auftraggebers auf.
Im Falle des Rücktritts durch die Absage des Auftraggebers bis 14 Tage vor der
Veranstaltung oder aus einem anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Grund,
erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, eine finanzielle Entschädigung
in Höhe von 25% der vereinbarten Gage dem Auftragnehmer binnen 5 Werktagen nach
Erklärung des Rücktritts auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen. Bei
absage bis 7 Tage vor der Veranstaltung sind 50% , danach 95% der vereinbarten
Gage dem Auftragnehmer binnen 5 Werktagen nach Erklärung des Rücktritts auf
das Konto des Auftragnehmers zu überweisen.
7. Schlußbestimmungen
Der Auftraggeber erklärt sich durch Unterzeichnung des Vertrages zusätzlich
damit einverstanden, daß der Auftragnehmer den Namen des Auftraggebers für
seine Referenzen verwendet.
Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen des Vertragstextes bedürfen der
Schriftform und die Abzeichnung durch den Auftragnehmer. Mündliche
Nebenabsprachen sind ungültig.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsungültig sein oder werden, so
wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Gerichtsstand im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag ist
für beide Vertragspartner Duderstadt.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen / Liefer- und Leistungsbedingungen des AN
sind bindender Bestandteil dieses Vertrages.
Der Vertrag tritt am Tage der Unterzeichnung in Kraft.



